Arbeitsschutz

In den Gesetzen über Arbeitschutz werden alle Themen behandelt, die mit Sicherheit am Arbeitsplatz und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit zu tun haben. Hierbei geht es prinzipiell um Maßnahmen, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und Minimierung der Risiken der Gesundheit der Arbeitnehmer beitragen können. Arbeitsschutzmanagementsysteme tragen hier zu der Vermeidung von Unfällen, der unnötigen Aussetzung von Arbeitnehmern zu Lärm, Giftstoffen oder gefährlichen Gasen, bzw Ausstöße von anderen gefährlichen oder gesundheitsschädlichem Stoffen, bei. Die rigorose Einhaltung dieser Gesetze bzw Vorschriften ist allen Arbeitgebern strengsten nahezulegen, um eine zukünftliche Prozessierung von Saiten der Arbeitnehmer zu verhindern.

Arbeitsschutz wird in der deutschen Sprache oft durch andre Bezeichnungen ausgedrückt, es handelt sich aber stets um dasselbe Thema, Schutz der Arbeitnehmer, so stoßen wir oft auf folgende Synonyme: Arbeitnehmerschutzes, ArbeitnehmerInnenschutzes, Arbeitssicherheit. Diese Formulierungen finden wir in der Schweiz und in Österreich. Die kann daran liegen, dass auch die Gesetze zu dem Thema in den genannten Ländern etwas abweichen, prinzipiell aber diesselben Inhalte darstellen und diesselben Ziele verfolgen. Die langfristige Sicherheit am Arbeitsplatz zu Gunsten des Arbeitnehmers, in langfristiger Hinsicht aber auch zu Gunsten des Arbeitgebers.

Arbeitsschutz in der BRD

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zwei verschiedene zuständige Organe, welche für die gründliche Überwachung der Einhaltung der Regelungen, Vorschriften und Gesetze zum Thema Arbeitsschutz zuständig sind. Primär sind die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Sekundäre Exekutive haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Aber auch die Bundesbehörde, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kann für die Umsetzung und Nachforschung der Einhaltungen und Applikationen der Gesetze tätig sein.

Mehr zum Thema Arbeitsschutz in Deutschland:
Europäische Kommission - Rechte am Arbeitsplatz

Bundesministerium für Arbeit und Soziales über Arbeitsschutz